Die Elternmitwirkung an den Schulen der Gemeinde Muri bei Bern ist in einer Verordnung geregelt, welche der Gemeinderat am 28. August 2009 erliess.
Die Elternmitwirkung verfolgt das Ziel, den Aufbau regelmässiger Kontakte, den Austausch von Informationen und die Zusammenarbeit zwischen der Schulkommission, der Schulleitung, den Lehrpersonen und Eltern zu erleichtern. Sie fördert die Mithilfe der Eltern sowie den partnerschaftlichen Umgang aller an Schule und Kindergarten Beteiligten. Damit soll die gemeinsame Verantwortung für das Kind und die Jugendlichen wahrgenommen werden.
Unter anderem regelt diese Verordnung auch, dass die Eltern einer Klasse Elternvertreter/-innen bestimmen können. Sie vertreten Anliegen der Eltern, welche eine ganze Klasse betreffen, gegenüber der Schule und den Schulbehörden, koordinieren die Elternmitwirkung auf Klassenebene in Zusammenarbeit mit der Klassenlehrperson und fördern als Vertrauensorgan die Kontakte der Eltern untereinander.
Die Elternvertreter/-innen können auf eigene Initiative einen Elternrat auf Schulhausebene und auf Ebene der gesamten Schule bilden. Ein Elternrat konstituiert sich selbst.
Von der Schulleitung wird ein Verzeichnis der Elternvertreter/-innen geführt und allen im Verzeichnis aufgeführten Personen zugestellt.
zur Verordnung über die Elternmitwirkung (pdf)